X

Hausordnung
vom Kolpinghaus Götzis

 

Download Hausordnung als PDF >

 

Grundsätzliches:

Das Kolpinghaus Götzis ist ein betreutes Wohnhaus und wird durch den gemeinnützigen Verein „Kolpingsfamilie Götzis“ geführt.

 
Das Wohnen im Kolpinghaus ist grundsätzlich als Hilfe zur Führung eines menschenwürdigen Lebens zu verstehen.

 

Diese Hausordnung bildet die Grundlage dafür, ein entsprechend förderndes Umfeld bewahren zu können.
Die Hilfeleistung durch das Kolpinghaus Götzis ist einerseits an die Notwendigkeit einer stationären Unterbringung in einem betreuten Wohnhaus (Bedarf) und andererseits an die Bereitschaft jedes einzelnen zur Zusammenarbeit bei der Hilfeleistung geknüpft. Es gilt für jeden Bewohner grundsätzlich, dass er sich nach besten Kräften bemüht, die eigene Situation und Lebensperspektive möglichst zu verbessern.

 
Falls es bessere Hilfsalternativen gibt, werden diese angestrebt.
 

Alkohol/Drogen/Gewaltverbot:

Im Kolpinghaus Götzis gilt ein absolutes Verbot der Lagerung, der Weitergabe und des Konsums von Alkohol, illegaler Drogen und des Besitzes von Waffen.

 
Um diese Verbote durchzusetzen, können Zimmer- und Kleiderkontrollen in Anwesenheit des Bewohners, in dringenden Fällen auch ohne ihn, durchgeführt werden.
Jeder Bewohner verpflichtet sich zur Gewaltfreiheit – auftretende Konflikte sollen in Gesprächen gelöst werden.

 

 

Allgemeine Brandverhütungsmaßnahmen

Die Verwendung von offenem Licht und Feuer wie Kerzen, Räucherstäbchen und brandgefährlichen Materialien (Spiritus o.ä.) ist nicht gestattet. Elektrogeräte (Fernseher, Radio; Computer etc.) dürfen nur in technisch einwandfreiem Zustand betrieben werden, die entsprechenden Anschlusswerte sind zu
beachten.

 
Die Verwendung von Einzelheiz- und Kochgeräten oder Kühlschränke sowie von Wärmestrahlern ist verboten, erlaubt sind Kaffeemaschinen, sowie elektrisch-gesicherte Teekocher in einwandfreiem technischem Zustand.

 
Ausnahmen sind nur mit schriftlicher Zustimmung des Brandschutzbeauftragten, unter Einhaltung der erforderlichen Sicherheitsbestimmungen (Abstände zu brennbaren Gegenständen, nichtbrennbare Unterlage, nach Betriebsschluss Netzstecker ziehen usw.) zulässig.

 

 

Rauchen in den Zimmern:

Aus Sicherheitsgründen ist das Rauchen in den Zimmern verboten. Rauchen ist nur in den dafür freigegebenen Bereichen erlaubt.

 
Verstöße gegen diese Regel werden mit der Zahlung einer Buße von € 30,- € in die Freizeitkassa geahndet.
Bei Vorliegen einer Sicherheitsgefahr sind weitere Maßnahmen möglich. (bspw. Abnahme von Zigaretten bis hin zum Hausverweis).

 

 

Mithilfe im Haus:

Jeder Hausbewohner muss sich in angemessenen Rahmen an den allgemeinen Hausarbeiten beteiligen. Dies kann durch die Übernahme regelmäßiger oder sporadischer Tätigkeiten bei der Reinigung, in der Kuüche, im Garten/Hof oder auch in der Wäscherei bestehen, wobei selbstverständlich auf die individuelle Situation des Hausbewohners Bedacht genommen wird.

 

 

Betreuungsvereinbarung:

Jeder Bewohner hat bei seinem Einzug ins Kolpinghaus Götzis eine Betreuungsvereinbarung mit der Hausleitung abzuschließen. Die darin vereinbarten Inhalte – beispielsweise Abstinenzkontrollen bezüglich Drogen und Alkohol, regelmäßige Arztbesuche sowie die Einhaltung der verordneten Medikationen o.ä. – bilden einen integralen Bestandteil dieser Hausordnung.

 

 

Briefe/ Post:

Bei Einzug ist es wichtig einen Postnachsendeauftrag zu stellen. Somit ist es gesichert, dass die aktuellen Briefe ins Haus kommen. Die Post bekommt die Primärbetreuung und wird bei dieser geöffnet, somit ist eine zeitnahe und fachlich unterstütze Reaktion auf diese Schreiben gegeben. Falls die Primärbetreuung nicht anwesend ist, wird es jemand aus dem Fachbetreuungsteam übernehmen.

 

 

Medikamente:

Medikamente, insbesondere Psychopharmaka, werden im Kolpinghaus Götzis zentral aufbewahrt. Diese werden mit Unterstützung des Betreuungspersonales wöchentlich vorbereitet und müssen zum verordneten Zeitpunkt eigenverantwortlich vom Bewohner eingenommen werden.

 
Die Medikamente werden zentral an die Bewohner ausgegeben. Medikamente dürfen nicht aufs Zimmer mitgenommen werden. Eine Ausnahme von dieser Regel ist nur in Einzelfällen nach vorheriger Absprache mit den BetreuerInnen möglich.

 

 

Ärztliche Betreuung:

Im Abstand von zwei Wochen werden durch einen psychiatrischen Facharzt im Haus Beratungsgespräche (Dienstag ab 16.30 Uhr) angeboten.

 

 
Miete/Kostenbeiträge:

Um die Unterkunfts- und vor allem die Betreuungskosten zur Gänze zu decken, ist im Regelfall ein vorhergehender Antrag auf Sozialhilfe bei der Gemeinde Götzis zu stellen. Durch die BH Feldkirch wird der jeweilige Selbstbehalt bzw. die Höhe der Unterstützung zuerkannt.

 
Der jeweilige Selbstbehalt beruht auf den durch die Vbg. Landesregierung anerkannten Tagsätzen und dem Einkommen des Hilfesuchenden.

 
Selbstbehalte und Mieten werden jeweils monatlich im Voraus zu Beginn des Monats zur Zahlung fällig und durch die Verwaltung des Kolpinghauses in Rechnung gestellt.

 
Über Änderungen des Einkommens und Vermögens ist die Hausleitung und vor allem der jeweilige Kostenträger (im Regelfall die Sozialhilfeabteilung der BH Feldkirch) unverzüglich zu informieren.

 

Um die Zahlung der Eigenerläge sicherstellen zu können, wird in Absprache mit der Primärbetreuung das Einkommen (AMS-Bezug/ Pension) per Post an das Kolpinghaus geschickt. Die Anforderung wird zusammen mit der Primärbetreuung gestellt.

 

Beim Einzug wird eine Schlüsselkaution von 30,- € eingehoben.

 

 

Hausversammlung:

Jeden ersten Freitag im Monat um 13.00 Uhr findet eine Haussitzung statt. Die Teilnahme ist für alle Hausbewohner verpflichtend. Bei begründeter Abwesenheit ist vorher die Hausleitung darüber zu informieren. Bei Nichterscheinen ist eine Buße von € 5,-- in die Freizeitkasse zu zahlen.

 

 

Zimmerbesuche:

Besuche auf den Zimmern sind nur nach vorhergehender Erlaubnis der Hausleitung oder des Betreuungspersonals erlaubt. BesucherInnen müssen das Haus bis 22.00 Uhr verlassen. In Einzelfällen kann eine andere Regelung mit der Hausleitung vereinbart werden. Auch BesucherInnen haben sich an die Hausordnung zu halten.

 

 
Öffnungszeiten:

Die Wohnhauszugangstüre ist in der Nacht von 00.15 bis 05.30 Uhr versperrt. Bewohner, die nach diesem Zeitpunkt ins Haus wollen, müssen den Nachtbereitschaftsdienst wecken.

 

 

Abwesenheit:

Bleibt jemand länger als eine Nacht abwesend, ist die Primärbetreuung im Vorhinein darüber zu informieren. Diese wird dies dann vermerken!

 

 
Mittags- und Nachtruhe:

In der Zeit zwischen 12.00 und 14.00 Uhr sowie ab 22.00 Uhr ist auf Ruhe im Haus besonders zu achten.

 

 
Zimmerhygiene:

Für die Reinigung des eigenen Zimmers ist der jeweilige Bewohner im Rahmen seiner Möglichkeiten selbst verantwortlich. Durch das Hauspersonal wird er in dieser Tätigkeit unterstützt.

 
Im Zimmer dürfen keine Gegenstände aufbewahrt werden, die die Sicherheit oder Hygiene negativ beeinflussen. Insbesondere dürfen keine Nahrungsmittel in den Zimmern aufbewahrt werden. Die Mitnahme von Lebensmitteln aus dem Speisesaal ist nicht erlaubt.

 

 
Körperhygiene:

In Bezug auf die Körperhygiene legen wir auf einen gepflegten Umgang großen Wert. Tägliche Körperpflege sollte selbstverständlich sein.

 

 

Haushygiene:

Gemeinschaftsräume sollten so hinterlassen werden, wie sie jeder vorfinden möchte. Selbst verursachte Unordnung muss auch selbst behoben werden.

 

 

Wertsachen/Geld:

Geld und Wertsachen können im Tresor im Büro EG deponiert werden. Falls in den Zimmern etwas verloren geht, wird von Seiten der Hausleitung keine Haftung übernommen. Die Zimmer müssen daher beim Verlassen vom Bewohner zugesperrt werden.

 

 

Zimmerkultur und Energiesparen

Die Fernsehgeräte und Radios sind auch tagsüber auf Zimmerlautstärke einzustellen. Bei Verlassen des Zimmers ist darauf zu achten, dass das Licht ausgeschaltet ist und Elektrogeräte vom Netz getrennt werden. Weiteres ist darauf zu achten, dass vor allem in der Heizperiode die Lüftung durch die Fenster energiesparend (mittels regelmäßiger Stoß Lüftung) geschieht.

 

 

Tischkultur:

Nach dem Essen muss das Geschirr selbst von den Tischen abgeräumt werden. Gute Tischmanieren sind für uns wichtig.

 

 
Fahrkarten:

Für notwendige Fahrten können beim Betreuungspersonal Fahrscheine ausgeliehen werden. Diese müssen nach Rückkehr unverzüglich zurückgegeben werden. Bei Nichtrückgabe erfolgt eine Sperre der Fahrkartenausleihmöglichkeit für die nächsten 5 Tage.

 

 

Essenszeiten:

Werktage (Mo bis Fr)

Frühstück von 05.45 Uhr bis 08.30 Uhr
Mittagessen von 11.45 Uhr bis 12.45 Uhr
Abendessen von 17.30 Uhr bis 18.15 Uhr

 
Samstag/Sonn- und Feiertage:

Frühstück von 07.00 Uhr bis 09.00 Uhr
Mittagessen von 11.45 Uhr bis 12.15 Uhr
Abendessen von 17.30 Uhr bis 18.15 Uhr

 

 
Wäsche:

Jeder Bewohner sollte seine Wäsche selber waschen und bekommt entsprechende Unterstützung! Die Waschmaschine und der Wäschetrockner können täglich ab 13 Uhr kostenlos benützt werden. Das Waschpulver ist kostenlos in der Wäscherei erhältlich.

 
Die persönliche Wäsche, falls diese nicht selbst gewaschen wird, muss bis jeweils Montag, 10.00 Uhr, mit einem entsprechenden Vermerk in der Wäscherei abgegeben werden. Die Rückgabe der Wäsche erfolgt bis Donnerstagvormittag. Die Wäschebox wird im Keller der Wäscherei deponiert und kann dort bei der/den zuständigen Mitarbeiter(in) abgeholt werden.

 

 
Bettwäsche/Handtücher-Wechsel:

Jeden zweiten Mittwoch wird die Bettwäsche gewechselt. Jeder Bewohner erhält ein Sortiment frischer Bettwäsche im Austausch und muss sein Bett damit selbst beziehen. Bei Bedarf kann die Bettwäsche auch öfter gewechselt werden!

 

 
Bürozeiten:

Die Büro- und Geldausgabezeiten sind im Sekretariat ersichtlich.

 

 

Informationen:

Alle Hausbewohner werden ersucht, sich über aktuelle Termine am ausgehängten Wochenplan zu informieren.

 

 
Freizeitveranstaltungen:

Freizeitveranstaltungen und verschiedene Aktivitäten werden im Haus gefördert und mit den Hausbewohnern durchgeführt. Für die Teilnahme kann ein angemessener Selbstbehalt vorgeschrieben
werden.
Die Teilnahme an solchen Freizeitveranstaltungen geschieht eigenverantwortlich. Das Kolpinghaus kann dafür keinerlei Haftung übernehmen.

 

 

Schadensersatz

Bei Beschädigungen oder grober Verunreinigungen kann ein entsprechender Schadenersatz vom Verursacher eingefordert werden.

 

 
Zurückgelassene Gegenstände:

Gegenstände, die nach einem Auszug im Kolpinghaus zurückgelassen werden, werden nach einer dreimonatigen Aufbewahrung kostenpflichtig entsorgt. Das Kolpinghaus übernimmt für zurückgelassene Gegenstände keinerlei Haftung.


 
Verstöße gegen die Hausordnung:

Allen Bewohnern wird nahe gelegt, die Regelungen dieser Hausordnung einzuhalten. Es soll ein gutes Miteinander leben im Haus gewährleistet sein.

 
Bei gröberen Verstößen gegen die Hausordnung kann eine Verwarnung ausgesprochen werden. Nach der dritten Verwarnung innerhalb von drei Monaten muss der Bewohner aus dem Kolpinghaus ausziehen.

 

Bei besonders gravierenden Vorkommnissen kann ein sofortiger Auszug von Seiten der Hausleitung ausgesprochen werden.

 

 

Lob/Tadel

Beschwerden über Vorkommnisse im Haus sind bitte direkt an die Hausleitung zu richten.

 


Wir wünschen einen guten Aufenthalt im Kolpinghaus Götzis.


Götzis, im Juli 2014
Geschäftsführerin Sina Escher